Am 25. März 1939 wurde die Mitgliedschaft in der "Hitlerjugend" durch die Verordnung der "Jugenddienstpflicht" obligatorisch. Die Grundlage dafür bildete das "Gesetz über die Hitlerjugend" vom 1.
Damit erfolgte die von der katholischen Kirche seit geraumer Zeit befürchtete Umwandlung der Bekenntnisschule in die Deutsche Volksschule zu Beginn des neuen Schuljahres in einer „Nacht- und ...