(1) 1 Hersteller oder Einführer, die Steuerlagerinhaber sind, dürfen die Steuerzeichen nur in dem Steuerlager verwenden, für das sie diese bezogen haben. 2 Das Hauptzollamt Bielefeld kann auf Antrag ...
(1) Hersteller, Einführer und dem Hersteller gleichgestellte Personen nach § 17 Absatz 2 des Gesetzes [1] [Bis 30.06.2021: Personen im Sinn des § 3 Absatz 2 des Gesetzes] haben die Steuerzeichen durch ...